Die Erforschung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz hat in den letzten zehn Jahren viele Mechanismen, Normen und Einzelschicksale ans Licht gehoben. Die Praxis der Behörden, in das Schicksal von Menschen einzugreifen und dabei wichtige Grundrechte zu verletzen, aber auch das ungenügende Wahrnehmen von Aufsichtsfunktionen, werden aus heutiger Sicht kritisiert.
Dieses Heft dient einem mit der Rehabilitation und der Entschädigung verbundenen, dritten Element der Wiedergutmachung: dem Versprechen, das Vergangene aufzuarbeiten und aus dem Unrecht Lehren zu ziehen.